Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Pensionsvertrag
Zwischen dem Hundehalter und dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Der Pensionsvertrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder Fax zustande kommen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind  Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die sachgerechte Unterbringung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Hundes sowie zusätzlich buchbare hundephysiotherapeutische Anwendungen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Hundehalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte (Hundezimmer). Die Unterbringung des Hundes mit Anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Hunde liegt im ordnungsgemäßen Ermessen des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden.
(2) Die Einstufung/Klassifizierung des Hundes in die „Pflegestufen“ obliegt dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF.
(3) Der Kunde versichert, für den jeweiligen Aufenthalt dem  HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ausreichend Hundefutter zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF die Erreichbarkeit an seinem Aufenthaltsort anzuzeigen und sicherzustellen, um durch den  HUNDE-WOHLFÜHL-HOF unverzüglich benachrichtigt werden zu können, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, oder der Hund über das Maß gewöhnliche Eingewöhnungsprobleme zeigt.
(5) Der Hundehalter verpflichtet sich am Anreisetag einen gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherungsschutz nachzuweisen. Der  HUNDE-WOHLFÜHL-HOF behält sich vor, nicht orndungsgemäß versicherte Hunde abzulehnen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet den für den gebuchten Leistungsumfang des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes, einschließlich der gebuchten Zusatzleistungen (Hundephysiotherapie, Flughafenservice, etc.) geltenden bzw. vereinbarten Preis beim HUNDE-WOHLFÜHL-HOF zu zahlen.
(7) Der Anreisetag sowie der Abreisetag wird als jeweils voller Tag berechnet.
(8) Die vereinbaren Preise schließen die Mehrwertsteuer ein.
(9) Es gilt die Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Ändert sich zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung die aktuelle Preisliste, so ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt die zu Zeitpunkt der Vertragserfüllung gültige Preisliste anzuwenden.
(10) Die Preise können vom
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Hunde, der  Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Hunde wünscht und der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF dem zustimmt. Gleichfalls behält sich der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF die Anpassung des Preises vor, soweit die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen Hundes laut Antrag nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthaltes des Hundes im HUNDE-WOHLFÜHL-HOF verändert.
(11) Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Bei Beendigung des Aufenthaltes des Hundes erfolgt die Gesamtabrechnung (Übernachtungen, gebuchte zusätzliche Leistungen sowie Tierarztkosten u.ä.) unter Einbeziehung der bereits erfolgten Teilzahlungen. Die Summe der vereinbarten Übernachtungen ist bei Abgabe des Hundes in bar im Voraus zu begleichen.  Wird der „Flughafenservice“ vereinbart, kann der fällige Gesamtbetrag (abweichend von dieser Regelung) auch erst, verspätet,  am folgenden Werktag in bar geleistet werden (Öffnungszeiten s. § 4).
(12) Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Hundes überschritten werden und hat der Kunde nicht ausdrücklich dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF eine Verlängerung des Aufenthaltes angezeigt, ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Hund zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation  aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 4 Öffnungszeitung („Check-In/Out-Zeiten“)
(1) Montag bis Freitag: 8:00 bis 9:00 Uhr, 14:00 bis 15:00 Uhr und 19:00 bis 20:00 Uhr. Samstag: 11:00 bis 12:00 Uhr. Ausserhalb der o.g. Zeiten, nur nach telefonischer Vereinbarung.
(2) Nacht- (Montag bis Samstag: 22:00 bis 8:00), Sonn- und Feiertags-Check-In/Out nur nach telefonischer Vereinbarung. Hierfür werden 25,00 EURO Aufschlag fällig.

§ 5 Rücktritt, Stornierung
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF geschlossenem Vertrag bedarf der schriftlichen Bestätigung des Rücktritts durch den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
(2) Dieses gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes.
(3) Bei Stornierungen seitens des Kunden kann der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF die nachstehenden Pauschalen dem Kunden berechnen:
  •     Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Anreisetag erfolgen kostenfrei
  •     Stornierungen zwischen einschließlich 30. Tag und 7. Tag vor Anreise: Berechnung 20% der reservierten Leistung     
  •     Stornierungen ab dem 6 Tag vor Anreise: Berechnung 50%  der reservierten Leistung
  •     Stornierungen ab dem letzten Tag vor Anreise: Berechnung 80%  der reservierten Leistung
  •     Stornierungen am Tag der Anreise: Berechnung 100%  der reservierten Leistung
(4) Die vorstehende Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden storniert wurden, wobei die Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welcher storniert wurde bezieht oder wenn der Kunde ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sollte der Kunde den Aufenthalt seines Hundes vor der vereinbarten Zeit beenden, ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt 100 % der bestellten/reservierten Leistungen, welche nicht abgerufen wurden, in Rechnung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Die Stornierung hat schriftlich oder per e-mail zu erfolgen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
(5) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom HUNDE-WOHLFÜHL-HOF gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(6) Ferner ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls   
  • höhere Gewalt oder andere vom HUNDE-WOHLFÜHL-HOF nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden,
  • der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes zuzurechnen ist.
Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(7) Bei berechtigtem Rücktritt des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 6 Haftung
Soweit Dritte den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch einen untergebrachten Hund unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.

Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes, soweit deren Hunde oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch den untergebrachten Hund nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF auch für solche Schäden, welche dem Personal des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Hundes realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
Kommt es während des Aufenthaltes des Hundes zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, den Hund schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, den Hund in einem Einzelzimmer unterzubringen  und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.
Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege, hundephysiotherapeutische Behandlung und Versorgung des anvertrauten Hundes bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Hund ereignen, verzichtet der Kunde, - der insoweit sein Hund auf eigenes Risiko in den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF, der insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedener Hundes ergeben. Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Hundes, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Hund.
Falls Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf vereinbart und gewünscht wird, übernimmt der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch den Hund verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.

§ 7 Tierärztliche Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Hundes steht es im freien Ermessen des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die mit dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF kooperierenden Tierarztpraxen mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Hundes zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und / oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Hundes zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.

Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Hundes herangetragen werden, ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann.
Im Fall des Versterbens eines Hundes ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.
Soweit der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.

Der Impfpass des Hundes muss bei Aushändigung des Hundes dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nachweislich sein, ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt, die notwendigen Impfungen auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen. Soweit Unklarheiten über den Impfstatus des Hundes bestehen, wird der Hund nicht aufgenommen.

§ 8 Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes im HUNDE-WOHLFÜHL-HOF beauftragten Unternehmen.

§ 9 Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Hundes, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Stand 09/2018