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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Pensionsvertrag
Zwischen dem Hundehalter und dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF wird ein
Pensionsvertrag abgeschlossen. Der Pensionsvertrag kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder Fax zustande kommen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Abschluss des Vertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die sachgerechte Unterbringung,
Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Hundes sowie
zusätzlich buchbare hundephysiotherapeutische Anwendungen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Der
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Der Hundehalter erwirbt keinen Anspruch auf
die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte (Hundezimmer). Die
Unterbringung des Hundes mit Anderen sowie die im Rahmen der
Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Hunde liegt im
ordnungsgemäßen Ermessen des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes unter
Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden.
(2) Die
Einstufung/Klassifizierung des Hundes in die „Pflegestufen“
obliegt dem HUNDE-WOHLFÜHL-HOF.
(3) Der Kunde versichert, für den jeweiligen Aufenthalt dem
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ausreichend Hundefutter zur Verfügung zu
stellen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF die Erreichbarkeit an seinem Aufenthaltsort
anzuzeigen und sicherzustellen, um durch den
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF unverzüglich benachrichtigt werden zu
können, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische
Störungen auftreten, oder der Hund über das Maß
gewöhnliche Eingewöhnungsprobleme zeigt.
(5) Der Hundehalter verpflichtet sich am Anreisetag einen gültigen
Hundehalterhaftpflichtversicherungsschutz nachzuweisen. Der
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF behält sich vor, nicht
orndungsgemäß versicherte Hunde abzulehnen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet den für den gebuchten
Leistungsumfang des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes, einschließlich der
gebuchten Zusatzleistungen (Hundephysiotherapie, Flughafenservice,
etc.) geltenden bzw. vereinbarten Preis beim HUNDE-WOHLFÜHL-HOF zu
zahlen.
(7) Der Anreisetag sowie der Abreisetag wird als jeweils voller Tag
berechnet.
(8) Die vereinbaren Preise schließen die Mehrwertsteuer ein.
(9) Es gilt die Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.
Ändert sich zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung
die aktuelle Preisliste, so ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt
die zu Zeitpunkt der Vertragserfüllung gültige Preisliste
anzuwenden.
(10) Die Preise können vom HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ferner geändert
werden, wenn
der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Hunde,
der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Hunde wünscht
und der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF dem zustimmt. Gleichfalls behält
sich der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF die Anpassung des Preises vor, soweit
die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen Hundes laut
Antrag nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthaltes des Hundes im
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF verändert.
(11) Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ist berechtigt, bei Vertragsabschluss
oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Bei Beendigung
des Aufenthaltes des Hundes erfolgt die Gesamtabrechnung
(Übernachtungen, gebuchte zusätzliche Leistungen sowie
Tierarztkosten u.ä.) unter Einbeziehung der bereits erfolgten
Teilzahlungen. Die Summe der vereinbarten Übernachtungen ist bei
Abgabe des Hundes in bar im Voraus zu
begleichen. Wird der „Flughafenservice“ vereinbart,
kann der fällige Gesamtbetrag (abweichend von dieser Regelung)
auch erst, verspätet, am folgenden Werktag in bar geleistet
werden (Öffnungszeiten s. § 4).
(12) Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Hundes überschritten
werden und hat der Kunde nicht ausdrücklich dem
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF eine Verlängerung des Aufenthaltes
angezeigt, ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt, den Hund
anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Hund zugunsten einer
gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus
ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 4 Öffnungszeitung („Check-In/Out-Zeiten“)
(1) Montag bis Freitag: 8:00 bis 9:00 Uhr, 14:00 bis 15:00 Uhr und
19:00 bis 20:00 Uhr. Samstag: 11:00 bis 12:00 Uhr. Ausserhalb der o.g.
Zeiten, nur nach telefonischer Vereinbarung.
(2) Nacht- (Montag bis Samstag: 22:00 bis 8:00), Sonn- und
Feiertags-Check-In/Out nur nach telefonischer Vereinbarung.
Hierfür werden 25,00 EURO Aufschlag fällig.
§ 5 Rücktritt, Stornierung
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF geschlossenem Vertrag bedarf der schriftlichen
Bestätigung des Rücktritts durch den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch genommen hat.
(2) Dieses gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des
HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes.
(3) Bei Stornierungen seitens des Kunden kann der
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF die nachstehenden Pauschalen dem Kunden
berechnen:
-
Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Anreisetag erfolgen
kostenfrei
-
Stornierungen zwischen einschließlich 30. Tag und 7. Tag vor
Anreise: Berechnung 20% der reservierten Leistung
-
Stornierungen ab dem 6 Tag vor Anreise: Berechnung 50% der
reservierten Leistung
-
Stornierungen ab dem letzten Tag vor Anreise: Berechnung 80% der
reservierten Leistung
-
Stornierungen am Tag der Anreise: Berechnung 100% der
reservierten Leistung
(4) Die
vorstehende Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die
bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden
storniert wurden, wobei die Pauschalen sich auf den Teil der Leistung,
welcher storniert wurde bezieht oder wenn der Kunde ohne
ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sollte der Kunde den Aufenthalt
seines Hundes vor der vereinbarten Zeit beenden, ist der
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt 100 % der bestellten/reservierten
Leistungen, welche nicht abgerufen wurden, in Rechnung zu stellen,
sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des
HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes oder eine von ihm zu vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Die Stornierung
hat schriftlich oder per e-mail zu erfolgen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel
entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
(5) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer
vom HUNDE-WOHLFÜHL-HOF gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(6) Ferner ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere
Gewalt oder andere vom HUNDE-WOHLFÜHL-HOF nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen,
- Zimmer
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen gebucht werden,
- der
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF begründeten Anlass zur Annahme
erhält, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich
des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes zuzurechnen ist.
Der
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(7) Bei berechtigtem Rücktritt des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes
entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
§ 6 Haftung
Soweit Dritte den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF für Schäden und
Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass
durch einen untergebrachten Hund unmittelbar oder mittelbar fremde
Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im
Innenverhältnis den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF von allen
Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf
welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass dem
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF eine grob fahrlässige Pflichtverletzung
nachgewiesen werden kann. Die Regelung und Abwicklung im
Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und
geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt den
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF entsprechend notwendige Daten an den
Geschädigten herauszugeben.
Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen
Kunden des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes, soweit deren Hunde oder sonstigen
Rechte und Werte Schaden durch den untergebrachten Hund nehmen sollten.
Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF auch für solche Schäden, welche dem
Personal des HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes und dessen Ausstattung daraus
erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten
Hundes realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden des
HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes sei ursächlich für den
eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung
so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Der
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die
Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung
verweisen zu lassen.
Kommt es während des Aufenthaltes des Hundes zur Verwirklichung
einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber
dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht des
HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes aufgrund der dadurch auftretenden
Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde
nach entsprechender Information verpflichtet, den Hund
schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist der
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF im Interesse des Eigenschutzes seines Personals
berechtigt, den Hund in einem Einzelzimmer unterzubringen und die
vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass
eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.
Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF ist um bestmögliche Unterbringung,
Pflege, hundephysiotherapeutische Behandlung und Versorgung des
anvertrauten Hundes bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein
Schaden an dem anvertrauten Hund ereignen, verzichtet der Kunde, - der
insoweit sein Hund auf eigenes Risiko in den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF
verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF, der insoweit nur für eigenes Verschulden
und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen
Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch
für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedener Hundes
ergeben. Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF haftet dem Kunden insoweit maximal
in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Hundes, nicht aber
für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare
Schäden und Kosten. Der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF hat hinsichtlich
seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger
Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches
Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen
Hund.
Falls Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf vereinbart und gewünscht
wird, übernimmt der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF aufgrund des
gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an
dem Tier und bezüglich Schäden, die durch den Hund verursacht
worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder
schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.
§ 7 Tierärztliche Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung
gegebenen Hundes steht es im freien Ermessen des
HUNDE-WOHLFÜHL-HOFes einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Der
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF wird für diesen Fall ausdrücklich
ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die mit dem
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF kooperierenden Tierarztpraxen mit der
tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Hundes zu
beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde den
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und
/ oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der
tierärztlichen Versorgung des Hundes zu beauftragen und diese zu
verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten
Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.
Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden
Notwendigkeit an den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF die Bitte zur Zustimmung
der Einschläferung des Hundes herangetragen werden, ist der
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt die notwendige Erlaubnis zu
erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden
eingeholt werden kann.
Im Fall des Versterbens eines Hundes ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF
zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen
Maßnahmen berechtigt.
Soweit der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF für
Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung
tritt, stellt der Kunde den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF von allen
angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung
persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte
durchführen lassen.
Der Impfpass des Hundes muss bei Aushändigung des Hundes dem
HUNDE-WOHLFÜHL-HOF übergeben werden und die erforderlichen
Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder
notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder
nachweislich sein, ist der HUNDE-WOHLFÜHL-HOF berechtigt, die
notwendigen Impfungen auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen. Soweit
Unklarheiten über den Impfstatus des Hundes bestehen, wird der
Hund nicht aufgenommen.
§ 8 Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung
und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch
den HUNDE-WOHLFÜHL-HOF sowie der mit der Abwicklung und
Durchführung des Aufenthaltes im HUNDE-WOHLFÜHL-HOF
beauftragten Unternehmen.
§ 9 Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer
Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines
Hundes, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich
zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung
jeglicher Vergütung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder
unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht
durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des
Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner
verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht
durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen,
die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der
unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. |
Stand 09/2018
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